Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen des Rückenfitnesszentrums Andrea Jäger für besondere Kursangebote

1. Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung ist rechtsverbindlich und begründet die Zahlungsverpflichtung der Kursgebühren. Ein Anspruch auf Durchführung des Kurses besteht nur dann, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 7 erreicht wird. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht eine Woche vor Kursbeginn erreicht werden, so erhält der Teilnehmer eine entsprechende Nachricht. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung erfolgt an eine vom Kursteilnehmer bekanntzugebende Adresse.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Zahlung der vollständigen Kosten. Der Anspruch wird eine Woche nach der Anmeldung fällig. Mögliche Erstattungsansprüche gegenüber Krankenversicherern berühren die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rückenfitness-Zentrum Andrea Jäger nicht. Die Nichtwahrnehmung von Kursstunden berechtigen nicht zur Minderung oder (anteiligen) Rückforderung der Kursgebühren. Kann der Kurs durch einen vom Rückenfitness-Zentrum zu vertretenen Grund nicht abgehalten werden, wird unbeschadet der Regelung unter Punkt 1, die eine Sonderregelung darstellt, für das bereits gezahlte Honorar anteilig eine Gutschrift ausgestellt, die auf einen anderen Kurs des Rückenfitness-Zentrums gleichen Inhalts verrechnet werden kann. Die Gutschrift ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Eine Rückerstattung in bar ist ausgeschlossen. Im Einzelfall kann das Rückenfitness-Zentrum von diesen Regelungen nach eigenem Ermessen abweichen, ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch begründet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall der Bezuschussung durch einen Krankenversicherer mindestens 80 % der Kursstunden absolviert werden müssen. Die Kursgebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Kursgebühr/SEPA-Lastschrift:
Die Kursgebühr wird vom Rückenfitness-Zentrum Andrea Jäger durch das SEPA-Lastschriftverfahren zum 1. bzw.15. des Monats eingezogen in dem der Präventionskurs beginnt. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den folgenden Werktag. Kommt es wegen Verschulden des Kursteilnehmers zu einer Rücklastschrift werden die Rücklastgebühren der jeweiligen Hausbank dem Kursteilnehmer berechnet und mit der fälligen Kursgebühr erneut eingezogen.

4. Unterricht
Das regelmäßige Erscheinen im Unterricht ist Voraussetzung für einen therapeutischen Erfolg. Der Eintritt eines bestimmten Erfolges wird nicht versprochen. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Es wird ein eigenes Handtuch, geeignete Kleidung sowie Sportschuhe benötigt. Bei den vorgegebenen Übungen handelt es sich lediglich um Vorschläge, die freiwillig und eigenverantwortlich von den Kursteilnehmern befolgt werden können. Die Teilnahme an einem Kurs ersetzt keine ärztliche Konsultation. Etwaige körperliche Einschränkungen sind bei Anmeldung dem Rückenfitness-Zentrum schriftlich anzuzeigen.

5. Kündigung
Die ordentliche Kündigung für einen angemeldeten Kurs ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sowie bei berechtigtem Interesse Inkasso-Unternehmen.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Regeln.

8. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.