Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen des Rückenfitnesszentrums Andrea Jäger für besondere Kursangebote

1. Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung ist rechtsverbindlich und begründet die Zahlungsverpflichtung der Kursgebühren. Ein Anspruch auf Durchführung des Kurses besteht nur dann, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die gesondert bekannt gegeben wird, erreicht wird. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht eine Woche vor Kursbeginn erreicht werden, so erhält der Teilnehmer eine entsprechende Nachricht. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung erfolgt an eine vom Kursteilnehmer bekanntzugebende Adresse.

2. Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Zahlung der vollständigen Kosten. Der Anspruch wird eine Woche nach der Anmeldung fällig. Mögliche Erstattungsansprüche gegenüber Krankenversicherern berühren die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rückenfitness-Zentrum nicht. Die Nichtwahrnehmung von Kursstunden berechtigen nicht zur Minderung oder Rückforderung der Kursgebühren. Kann der Kurs durch einen vom Rückenfitness-Zentrum zu vertretenen Grund nicht abgehalten werden, wird unbeschadet der Regelung unter Punkt 1, die eine Sonderregelung darstellt, für das bereits gezahlte Honorar anteilig eine Gutschrift ausgestellt, die auf einen anderen Kurs des Rückenfitness-Zentrums gleichen Inhalts verrechnet werden kann. Die Gutschrift ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Eine Rückerstattung in bar ist ausgeschlossen. Im Einzelfall kann das Rückenfitness-Zentrum von diesen Regelungen nach eigenem Ermessen abweichen, ohne das dadurch ein Rechtsanspruch begründet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall der Bezuschussung durch einen Krankenversicherer mindestens 80 % der Kursstunden absolviert werden müssen. Die Kursgebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Sepa-Lastschrift

Wenn vereinbart, erfolgt die Belastung Ihres Kontos zum 1. oder 15. des Monats. Fällt der Fälligkeistag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den folgenden Werktag.

4. Unterricht

Das regelmäßige Erscheinen im Unterricht ist Voraussetzung für einen therapeutischen Erfolg. Der Eintritt eines bestimmten Erfolges wird nicht versprochen. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Es wird ein eigenes Handtuch, geeignete Kleidung sowie Sportschuhe benötigt. Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Soweit das Rückenfitness-Zentrum haftet, wird diese Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei den vorgegebenen Übungen handelt es sich lediglich um Vorschläge, die freiwillig und eigenverantwortlich von den Kursteilnehmern befolgt werden können. Die Teilnahme an einem Kurs ersetzt keine ärztliche Konsultation. Etwaige körperliche Einschränkungen sind bei Anmeldung dem Rückenfitness-Zentrum schriftlich anzuzeigen.

5. Kündigung

Die ordentliche Kündigung für einen angemeldeten Kurs ist ausgeschlossen.

6. Haftung und Erfüllungsort

Im Übrigen wird die Haftung des Rückenfitness-Zentrums Hannover auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Erfüllungsort für die vertraglich geschuldete Leistung ist der Sitz des Rückenfitness-Zentrums zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung.